
Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten
im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.
Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen
Berufswechsel vorbereiten, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Voraussetzung für den
steuermindernden Abzug der Aufwendungen ist, dass die berufliche Veranlassung vorliegt.
Das Finanzgericht Hamburg stellt hohe Anforderungen an den Abzug von Aufwendungen für Seminare mit
persönlichkeitsbildendem Charakter. Ein Abzug der Aufwendungen ist nur möglich, wenn die Seminare auf die
spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Dass die im Seminar vermittelten
Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können, reicht
dem Gericht für die Anerkennung des Abzugs der Aufwendungen nicht aus.
Quelle: DATEV eG, 90329 Nürnberg, Blitzlicht 03/2017